Universelle Menschenrechtsprüfung

Was ist die Universelle Menschenrechtsprüfung?

Die "universelle Menschenrechtsprüfung" (Universal Periodic Review - UPR) ist ein neues Kontrollverfahren der UNO, in dem alle 192 Staaten alle 4 Jahre auf die Einhaltung sämtlicher Menschenrechtsverpflichtungen überprüft werden. Dieses Verfahren findet im Rahmen des Menschenrechtsrates in Genf statt, einem Gremium aus 47 StaatenvertreterInnen, vor dem die jeweilige Regierung in einem Dialog und auf Basis schriftlicher Berichte Rede und Antwort stehen muss. Dabei können Errungenschaften präsentiert, aber auch Lücken und Defizite im Menschenrechtsschutz aufgezeigt werden.

Was ist neu im Vergleich zu anderen UNO-Kontrollmechanismen?

Im Vergleich zu den bisherigen Staatenberichtsverfahren, in denen die Staaten regelmäßig an unabhängige ExpertInnen-Gremien zur Umsetzung einzelner Abkommen berichten (zB an den Kinderrechts-Ausschuss), wird die universelle Menschenrechtsprüfung von StaatenvertreterInnen selbst durchgeführt (sogen. "peer review"). Auch neu dabei ist, dass sämtliche Menschenrechtsabkommen auf einmal unter die Lupe genommen werden, d.h. dass der jeweilige Staat in einem einzigen Verfahren zu allen Menschenrechtsverpflichtungen und deren nationalen Umsetzung Auskunft geben muss.

Was ist das Ergebnis von UPR?

Am Ende dieser Überprüfung stehen Empfehlungen des Menschenrechtsrates an den Staat, in welchen Bereichen Verbesserungen im Menschenrechtsschutz herbeigeführt werden sollen. Die Umsetzung dieser Empfehlungen wird in einem follow-up Prozess nach 4 Jahren überprüft und soll damit als Ansporn zu Veränderungen der nationalen Menschenrechtssituation innerhalb dieser Zeitspanne dienen.

Was bedeutet UPR für Österreich?

Seit 2008 wurden in bisher 9 Sitzungen des Menschenrechtsrates insgesamt 143 Staaten überprüft. Bis Ende 2011 sollen alle 192 Staaten der Vereinten Nationen einmal evaluiert worden sein. Österreich steht die universelle Menschenrechtsprüfung am 26. Jänner 2011 bevor. In sämtlichen Phasen des Verfahrens (Vorbereitung, Duchführung und follow-up) spielt die Zivilgesellschaft eine besondere Rolle. Nichtregierungsorganisationen und andere Institutionen sollen sich mögllichst intensiv daran beteiligen, um einerseits Schwächen und Mängel aufzuzeigen und auch Anregungen für Verbesserungen zu geben. Insbesondere soll der Dialog mit der Regierung im Vordergrund stehen, um möglichst schon im Vorfeld und im laufenden Verfahren Fortschritte im Menschenrechtsschutz herbeizuführen.

Wo finde ich nähere Infos zum UPR?

- UPR-Website der UNO mit allgemeinen Informationen und Details zu den einzelnen Staatenprüfungen

upr-info.org : Infoseite einer NGO in Genf zum UPR mit praktischen Tipps für NGOs und Staaten

- International Service for Human Rights (ISHR): internationale NGO in Genf mit Berichten und Infos zum UPR

- Initiative menschenrechte. jetzt. : österr. NGO-Koalition zu gemeinsamem Vorgehen im UPR Österreichs