Tipps zum UPR für Ö
Hier finden Sie eine Kurzusammenfassung der
UN guidelines für Beiträge der Zivilgesellschaft zur Universellen Menschenrechtsprüfung
Die Universelle Menschenrechtsprüfung
- basiert auf objektiver und zuverlässiger Information über Erfüllung der Menschenrechtsverpflichtungen des Staates
- hat Überprüfung von allen Staaten auf gleiche Weise zum Ziel
- funktioniert mittels interaktivem Dialog mit dem betreffenden Staat
- soll Arbeit der UN-Ausschüsse zu Menschenrechtsabkommen ergänzen u nicht verdoppeln
- soll alle relevanten InteressenvertreterInnen einbeziehen (NGOs, nationale Menschenrechtseinrichtungen, erweiterte Zivilgesellschaft wie zB Gewerkschaften etc.)
Maßstäbe für Überprüfung der Menschenrechtslage:
- Charta der Vereinten Nationen
- Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
- Menschenrechtsabkommen, die Ö ratifiziert hat (Pakt f polit. u bürgerl. Rechte, Pakt f wirt. u soziale Rechte, Kinderrechtskonvention, Frauenrechtskonvention, Anti-Rassismuskonvention, Anti-Folterkonvention, Behindertenrechtskonvention)
- Versprechen und Verpflichtungen durch Ö, zB im Zusammenhang mit Kandidatur zum Menschenrechtsrat
- Internationales humanitäres Völkerrecht
Wesentliche Inhalte des Berichts:
- Methodik und Konsultationsprozess bei Erstellung des Staatenberichts
- Rechtlicher u institutioneller Rahmen zur Förderung und zum Schutz von Menschenrechten: Verfassung, Gesetzgebung, Politik, nationale Aktionspläne, Rechtsprechung, nationale Menschenrechtseinrichtungen etc.
- Umsetzung und Effektivität des rechtlichen und institutionellen Rahmens (d.h. tatsächliche Anwendung gesetzlicher Vorgaben, Aktionspläne, Vorhaben etc.)
- Kooperation des Staates mit (internationalen) Menschenrechtsmechanismen, nationalen Menschenrechtseinrichtungen, NGOs und anderen relevanten Interessenvertretungen
- Errungenschaften und „best practice", Herausforderungen und Hindernisse
- Nationale Prioritäten und Initiativen, die unternommen werden müssten, um die Menschenrechtslage zu verbessern (zB nationale Strategien, Umsetzung u follow up von Empfehlungen von UN-Kontrollorganen, Zusammenarbeit mit UN-Mechanismen etc)
Zusammenfassung:
- Hauptkritikpunkte darstellen u mit Beispielen/Daten belegen
- Empfehlungen/„best practice" herausarbeiten
- Zeitspanne von max 4 Jahren abdecken
- 5 Seiten als Einzel-NGO, 10 Seiten als NGO-Koalition