Internationale Menschenrechtsstandards

1. völkerrechtliche Basis

Der Schutz von Menschenrechten ist ein zentrales Ziel der Vereinten Nationen zur Gewährleistung von Sicherheit und Frieden. Dies ist bereits in ihrem Gründungsvertrag, der UN-Charta aus 1945 festgehalten, die eine generelle Grundlage für die Einhaltung der Menschenrechte schafft.

2. allgemeine Menschenrechtsverpflichtungen

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte aus 1948 stellt die generelle Basis für die Einhaltung der Menschenrechte in allen Staaten dar. Sie enthält die wesentlichen und allgemein gültigen Grundsätze und hält fest, dass alle Menschenrechte allen Menschen gleichermaßen zukommen. Da sie jedoch kein rechtlich bindender Vertrag ist, verfügt sie auch nicht über einen zwingenden Rechtsdurchsetzungs-Mechanismus.

3. spezifische Menschenrechtsabkommen 

Zur näheren Ausgestaltung der einzelnen Menschenrechte entwickelte sich eine Vielzahl von internationalen Abkommen, die sich entweder mit einem besonderen Thema (zB Folter) oder besonders benachteiligten Gruppen (zB Kinder) beschäftigen. Diese Verträge gelten für jene Staaten, die sie unterzeichnet und in ihr nationales Recht umgesetzt haben. Bei Verstößen gegen diese Verpflichtungen, gibt es verschiedene Kontrollmechanismen durch die Menschenrechtsorgane der UNO.